Betriebsversicherungen

Geschäfts- und Betriebsversicherung

Gewerblichen Unternehmen kann im Alltag viel passieren. Feuer-, Raub- und Sturmschäden können z.B. die Betriebseinrichtung oder den Warenbestand zerstören - und so den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen. Die Geschäfts- und Betriebs-versicherung bietet Ihrem Unternehmen mit nur einer Police Schutz gegen eine Vielzahl von Risiken.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Versichert ist die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung

  • Der gesamte Warenbestand ist versichert

  • Vielfältiger Schutz für Gewerbebetriebe, Selbstständige und Freiberufler

Für wen ist die Versicherung?
Die Geschäfts- und Betriebsversicherung bietet kleinen und mittelständischen Gewerbebetrieben, Selbständigen und Freiberuflern einen umfangreichen Versicherungsschutz.

Was ist versichert?
Versichert ist die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung und der gesamte Warenbestand.

Welche Gefahren und Schäden sind abgedeckt?
Soweit beantragt, sind Sachschäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl mit Vandalismus und Raub, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie weitere Elementarschäden bzw. Betriebsunterbrechungsschäden, die durch o. g. Sachschäden entstehen, abgedeckt.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht abgedeckt?
Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers. Ferner sind u.a. nicht versichert: In der Feuerversicherung Nutzwärme- und Sengschäden; in der Einbruchdiebstahlversicherung Schäden im Bereich von Kraftfahrzeugen, an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen; in der Leitungswasserversicherung Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Reinigungswasser und durch Wasser aus Sprinklern oder durch Schwamm; in der Sturmversicherung Schäden durch Sturmflut, Lawinen und durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen; in der Elementarschadenversicherung Schäden durch Sturmflut oder Rückstau.

Wo gilt die Versicherung?
Versicherungsschutz für bewegliche Sachen besteht nur innerhalb des Versicherungsortes. Diese Beschränkung gilt nicht für Sachen, die infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Versicherungssumme für bewegliche Sachen hat grundsätzlich dem Neuwert zu entsprechen. Lediglich bei Sachen, deren Zustand insbesondere durch Abnutzung weniger als 40 % des Neuwertes beträgt, ist der Zeitwert anzusetzen. Soweit Sachen im Betrieb nicht mehr eingesetzt werden, gilt nur der Verkaufs- bzw. Schrottpreis. Für Vorräte ist der Wiederbeschaffungspreis oder der Betrag für die Neuherstellung zu berücksichtigen. Als zusätzliche Leistung bieten wir Ihnen die Möglichkeit der automatischen Summenanpassung oder Indexierung der Versicherungssumme durch die sogenannte Wertzuschlagsklausel. Darüber hinaus bieten wir die Möglichkeit zur Vereinbarung einer Vorsorgeversicherungssumme, um eine Unterversicherung zu verhindern, z.B. durch Pauschaldeklaration.

Was erhalten Sie im Schadenfall?
Sie erhalten im Schadenfall schnell und unkompliziert den Neuwert, d.h. den Wert, um die Sachen in gleicher Art und Güte wieder zu beschaffen oder sie neu herzustellen. Sofern der Wert durch Abnutzung weniger als 40% des Neuwertes beträgt, ersetzen wir den Zeitwert. Im Reparaturschadenfall übernehmen wir die angefallenen Aufwendungen.

Sinnvolle Ergänzungen
Zur vollständigen Absicherung der technischen Einrichtung empfehlen wir sowohl die Maschinenversicherung als auch die Elektronikversicherung. Für Betriebe der Lebensmittelbranche empfehlen wir zusätzlich die Betriebsschließungsversicherung.