Berufsunfähigkeitsversicherung

Plötzlich ist alles anders. Ein Unfall, eine schwere Krankheit; schon ist man raus aus dem Beruf.
Keine Arbeit, kein Gehalt. Die Folgen sind schlimm. Die gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente allein reicht in der Regel nicht.

Private Vorsorge ist erforderlich. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung, BU-Versicherung genannt, ist eine sehr wichtige Form der privaten Absicherung. Nachdem der Gesetzgeber im Jahr 2001 allen nach Januar 1961 Geborenen die Leistungen aus der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung gestrichen und ihnen dieses Leistungsfeld zur privaten Vorsorge überlasse hatte, beschränkt sich der gesetzliche Versicherungsschutz auf die heute 53-jährigen und Älteren.
Doch auch diese Altersgruppe musste deutliche Leistungskürzungen hinnehmen. Um das BU-Risiko vollständig abzusichern, kommt also keine Generation Berufstätiger mehr an einer privaten Vorsorge vorbei.


Die Berufsunfähigkeit

So drastisch wird es, wenn Krankheit oder Unfall zur Berufsunfähigkeit führen...

Berufsunfähigkeit zwingt schon jeden 4. Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Berufsleben auszuscheiden. Betroffene erhalten gar keine Rente oder müssen von durchschnittlich 500 Euro monatlicher Berufsunfähigkeitsrente leben.

Wen trifft es? Immer öfter Jüngere - bereits 10% der Betroffenen sind erst zwischen 20 und 39 Jahre alt.

 

Deutliche Leistungskürzungen seit dem 01.01.2001
Wer nach dem 01.01.1961 geboren ist und berufsunfähig wird, bekommt die geänderte Gesetzgebung voll zu spüren. Er kann auf alle am Arbeitsmarkt verfügbaren Berufe verwiesen werden - und das ungeachtet seiner Qualifikation, Lebensstellung oder Zumutbarkeit! Fazit: Keine Erwerbsminderungsrente, solange noch irgendeine Tätigkeit ausgeübt werden kann.

Doch die meisten Betroffenen gehören der mittleren Altersgruppe an. Stress und mangelnde Bewegung sind typische Auswirkungen moderner Arbeitsumfelder. Daraus resultiert, dass Berufsunfähigkeit vorwiegend durch Erkrankungen von Skelett, Muskeln, Bindegewebe (ca. 25 %) oder der Psyche (ca. 23 %) verursacht werden.

Auch vor dem 01.01.1961 Geborene hat die neue Gesetzgebung nicht verschont. Gerade mal ca. 46 % des letzten Nettoeinkommens verbleiben als Berufsunfähigkeitsleistung. Und das auch nur, wenn der volle Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht:

Bei einem Restleistungsvermögen von :

  • unter 3 Stunden täglich » volle Erwerbsminderungsrente

  • 3 bis 6 Stunden täglich » halbe Erwerbsminderungsrente

  • über 6 Stunden täglich  » keine Erwerbsminderungsrente